AGB

Mit der Buchung eines Fotoshootings bei mir stimmst du den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen zu. Sollest du Fragen hierzu haben, dann kannst du mich gern telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail kontaktieren.

Die nachstehenden AGB gelten für alle von mir, Christine Heinrich, lost-in-focus Photographie, nachfolgend „Fotografin“ genannt, durchgeführten Rechtsgeschäfte.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Falls wir individualvertragliche Regelungen treffen, dann gehen diese den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen. Dies kann in mündlicher Form erfolgen.

Mit Beginn der fotografischen Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen. Spätestens nach Auslieferung der digitalen Fotos in Form der Onlinegalerie oder der Übersendung des USB-Sticks mit Übersendung der Rechnung ist der vereinbarte Rechnungsbetrag an die Fotografin zu entrichten. Wenn nicht anders angegeben, wird gemäß §19 (1) Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.

Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar vereinbart. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum der Fotografin.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, Verzugszinsen in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.

Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber von der Fotografin nicht umgesetzt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann, aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen.

Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart. Innerhalb von höchstens sechs Wochen, je nach Auftragslage, stehen dem Kunden dann die fertigen Dateien zum Download zur Verfügung.

Die Fotografin übergibt alle im Fotoshooting erstellten Fotos, die ohne Makel (z.B. geschlossene Augen, etc.) sind. Sie schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format. Die Fotografin übergibt dem Kunden binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Bei größerem Aufwand, d.h. größeren Fotoshootings wie Hochzeitsreportagen kann es zu einer Verlängerung der Frist zur Herausgabe der Fotos kommen. Fotos, die im Rahmen eines vereinbarten TFP-Shootings entstanden sind, unterliegen dieser Fristenregelung nicht.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Fotomaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Rechte an allen Fotos besitzt auch nach dem Hochladen bzw. der Übersendung und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin.

Sofern die Fotografin Fotos aus dem Fotoshooting zur Darstellung ihrer Arbeit verwenden und veröffentlichen möchte, so wird hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:

(1) Private Nutzungsrechte – hierunter ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Fotogafin und der schriftlichen Form.

(2) Die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium sowie als Drucke jeder Art.

(3) Die Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage – hierfür ist jedoch die Fotografin zu nennen bzw. deren Homepage.

(4) Die Erstellung von Drucken jeglicher Art für den privaten Gebrauch. Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin anzuzeigen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:
– Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt.
– Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt.
– Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen. Das bedeutet, dass gewerbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte der ausdrücklichen und schriftlichen Form bedürfen und bedingen einen Preisaufschlag.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des
Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z.B. Wegbeschreibungen, Zeitabläufe, Sonderwünsche).

Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist.

Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe und Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu.

Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Hierzu zählen auch Filter von Diensten wie z.B. Instagram. Besondere Bearbeitungen können mit der Fotografin besprochen und nach schriftlicher Festhaltung ausgeführt werden. Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.

Im Falle der durch die Fotografin genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert. Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website, auf einem Blog…) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften) auf den Namen der Fotografin hingewiesen wird. Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung auf die Homepage erfolgen.

Verstöße wie z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar.

Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt. Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.

Zur Erweiterung des Portfolios und zur Umsetzung kreativer und handwerklicher Ideen führt die Fotografin s.g. tfp-Shootings durch. Die Fotografin fragt in diesem Fall nach einer Zusammenarbeit. Für die Herstellung der Fotografien wird kein Honorar vereinbart.

Auch bei tfp-Aufnahmen liegt das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe und Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bei der Fotografin. Sofern die Fotografin Fotos aus dem Fotoshooting zur Darstellung ihrer Arbeit verwenden und veröffentlichen möchte, so wird auch in diesem Fall eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen, damit das Recht am eigenen Bild seitens des Models geschützt wird. Ein Verkauf der Fotos durch die Fotografin findet nicht statt.

Das Model hat keinen Anspruch RAW-Dateien und alle Fotos zu erhalten.

Das Model erkennt an, dass die Bearbeitung und Auslieferung der Fotos hinter den Auftragsarbeiten der Fotografin anstehen und die oben erwähnten sechs Wochen zur Lieferung der Fotos überschritten werden können. Ein Schadenersatz kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Das Model erkennt an, dass das hergestellte Bildmaterial ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin in keiner Weise verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden darf. Auch hier zählen die Filter von Diensten wie z.B. Instagram dazu. Das Model darf die von der Fotografin überlassenen Fotos auf den sozialen Netzwerken verwenden, muss hierbei aber auf die Fotografin verweisen, sei es mit namentlicher Erwähnung oder unter Verweis auf die Homepage oder den jeweiligen Account der Fotografin. Die Fotografin untersagt die kommerzielle Veröffentlichung und Nutzung von Fotos aus tfp-Shootings. Werden die Fotos ohne die benötigten Rechte dennoch kommerziell verwendet, stellt dies einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar und kann geahndet werden. Außerdem untersagt die Fotografin die Veröffentlichung von Fotos auf Seiten mit pornografischem und rechtsradikalem Gedankengut.

Für den zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.